Verordnung / Kostenrückerstattung

  1. Um mit der Behandlung beginnen zu können, benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Auf der Verordnung müssen Art und Anzahl der durchzuführenden Behandlungen sowie die Diagnose angegeben sein.
  2. Start der Therapie
  3. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse innerhalb der ersten Wochen nach Ausstellungsdatum (persönlich, Post, Fax, ev. Email) 
  4. Nach Therapieende können Sie die Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  5. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen, der Dauer und der Art der Leistungen ab. Die genauen Tarife erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
  6. Die Restkosten können Sie bei einer entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherung geltend machen.

Terminvereinbarung

 

telefonisch (Mo-Fr) unter:  +43 676 400 1118

 

Die vereinbarten Termine sind für Sie reserviert. Deshalb bitte ich Sie, Termine, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24h vorher zu stornieren. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich zu spät abgesagte/ versäumte Termine privat in Rechnung stellen muss.